Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter der Eurocamp-Reisen ist die Greenbank Holidays Limited, Chelford House, Gadbrook Park, Rudheath Way, Northwich, Cheshire CW9 7LN England, registriert in England unter Nr. 1160442 (im Folgenden: „GHL“). Der Vertrag über eine Eurocamp-Reise wird daher zwischen GHL und Ihnen als Reisenden (im Folgenden: „Reisender“) abgeschlossen.
2. Reisevermittler
Die Vermittlung von Eurocamp-Reisen für GHL erfolgt exklusiv durch die DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH, Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg, Deutschland, E-Mail: info@eurocamp.ch, Tel.: 052-5880037, (im Folgenden: „Reisevermittler“). Durch die Vermittlung wird der Reisevermittler nicht Vertragspartner des Reisevertrages, sondern er vermittelt lediglich den zwischen GHL und dem Reisenden zustande kommenden Reisevertrag.
3. Leistungsangebot und Leistungsinhalt
GHL bietet dem Reisenden die Unterkunft in Zelten, Mobilheimen oder Chalets auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf der Webseite www.eurocamp.ch zum Buchungszeitpunkt. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern GHL nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet. GHL nimmt nur Buchungen für mindestens 3 aufeinanderfolgende Übernachtungen an. Einige Unterkünfte können nur wochenweise mit festen Anreisetagen gebucht werden. Ausserdem nimmt GHL Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Vereinen grundsätzlich nur auf Anfrage (allerdings nicht für Juli/August) an. Eine Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind.
Das Angebot von GHL richtet sich primär an Familien mit Kindern. Buchungen von allein reisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von jungen Erwachsenen unter 21 Jahren ohne mitreisende Kinder werden nicht angenommen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der gebuchten Personen. Wir behalten uns vor, entsprechende Buchungen zu stornieren.
4. Anmeldung und Abschluss des Vertrags
Die Buchungsanmeldung ist das Angebot des Reisenden an GHL zum Vertragsabschluss. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch vorgenommen werden und ist an den Reisevermittler zu richten, der das Angebot an GHL weiterleitet. Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen GHL und dem Reisenden kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, die der Reisevermittler im Namen von GHL an den Reisenden (schriftlich oder elektronisch) zur Verfügung stellt. Der Reisende ist Vertragspartner von GHL für eigene Buchungen und dritte Personen betreffend, sofern er nicht als Stellvertreter Dritter auftritt, was bei Familienfremden anzunehmen ist. Mit diesen kommt ein eigener Vertrag mit GHL zustande; wenn der Buchungsanmelder aber die Zahlungspflicht für alle Reisenden übernimmt, haftet er solidarisch für die gesamte Zahlungsverpflichtung.
Nach Erhalt muss der Reisende den Reisevermittler sofort benachrichtigen, falls Details auf der Buchungsbestätigung oder anderen Dokumenten fehlerhaft sind. Spätere Änderungen können nicht vorgenommen werden, und es könnte die Rechte des Reisenden beeinträchtigen, wenn nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Versand über Ungenauigkeiten in einem der Dokumente informiert wurde.
Wenn GHL die vereinbarten Zahlungen nicht vollständig und fristgerecht erhält, behält GHL sich das Recht vor, die Buchung als vom Reisenden storniert zu behandeln. In diesem Fall werden Stornierungsgebühren fällig, die in Unterpunkt 8, je nach Anwendbarkeit, festgelegt sind.
5. Informationen zur Buchung
Mit der Buchungsbestätigung und der Rechnung erhält der Reisende Angaben über:
a) Buchungsnummer
b) Datum der Buchung
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag bzw. Aufenthaltsdauer
e) Preis für die gebuchte Reise
f) gebuchte Extras
g) angemeldete Reiseteilnehmer
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Für alle Abreisen im Jahr 2025 sowie für Buchungen mit Abreise im Jahr 2026, die vor dem 28.10.2025 gebucht wurden
Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen GHL und dem Reisenden kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Die Anzahlung ist innerhalb von zwei (2) Tagen nach Buchung und die vollständige Zahlung ist bis 8 Wochen (56 Tage) vor der Abreise fällig. GHL behält sich das Recht vor, die Anzahlung zurückzuzahlen und die Ausstellung einer Buchungsbestätigung nach alleinigem Ermessen abzulehnen.
6.2 Buchungen mit Abreise in 2026, die nach dem 28.10.25 gebucht wurden
Der rechtsverbindliche Vertrag zwischen GHL und dem Reisenden kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Es gelten die jeweiligen Zahlungsfristen der von dem Reisenden gewählten Zahlungsbedingungen bei Buchung. GHL behält sich das Recht vor, die Anzahlung zurückzuzahlen und die Ausstellung einer Buchungsbestätigung nach unserem alleinigen Ermessen abzulehnen.
6.3. Allgemeines und Kurtaxe
Die tagesaktuellen Preise für verfügbare Unterkünfte werden online unter www.eurocamp.ch aufgeführt. In den Preisen sind Kosten für Strom, Wasser und Gas bereits enthalten. Vor Ort können zusätzliche Gebühren wie z.B. die Kurtaxe hinzukommen.
Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Abbuchung sofort. Werden die Zahlungen nicht wie vereinbart fristgemäss vorgenommen, ist GHL berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden als Schadensersatz mit den Stornierungskosten, wie sie in Ziffer 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind, zu belasten. Es gelten die jeweiligen Zahlungsfristen der von dem Reisenden gewählten Zahlungsbedingungen bei Buchung. Bucht der Reisende die Reise weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach Zugang der Rechnung beim Reisenden fällig. Der Reisende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Eingang der Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt zur Verfügung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen erhält der Reisende die Reiseunterlagen nach vollständiger Zahlung.
Kurtaxe und Umweltabgaben
An den meisten Reisezielen müssen Gäste eine Kurtaxe und/oder eine Umweltabgabe pro Person und Tag entrichten. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach Land, Campingplatz und Alter der Reiseteilnehmer. Die Reisenden werden vor der Buchung vom Reisevermittler über diese Kosten informiert. Für die korrekte Berechnung der Gebühren liegt es in der Verantwortung der Reisenden, während der Buchung die richtigen Altersangaben für alle Reiseteilnehmer zu machen.
In der Regel sind diese Abgaben Teil des Reisepreises. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, müssen die Reisenden die Zahlung der Gebühren bei der Ankunft auf dem Campingplatz vornehmen. Die entsprechenden Informationen finden die Reisenden während des Buchungsvorgangs und auf der Buchungsbestätigung.
Preisänderungen
Sinkt der Preis für eine Reise, nachdem sie gebucht wurde, können daraus keine Rechte abgeleitet werden. Sollte GHL bei der Preisgestaltung ein Fehler unterlaufen sein, wird der Reisende vom Reisevermittler darüber informiert. Alle Buchungen, die auf der Basis eines Preisfehlers bestätigt wurden, sind ungültig. Reisende, die bereit sind, den korrekten Betrag für die Reise zu zahlen, können die Reise nach erfolgter Zahlung wie geplant antreten. Reisende, die nicht bereit sind, den zusätzlichen Betrag zu zahlen, wird die Reise storniert und sie erhalten eine vollständige Erstattung. Es gibt keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
6.4 Teilzahlungen
Weitere Informationen zur Teilzahlung finden Sie hier.
Bei Teilzahlungen per Kredit- oder Debitkarte
Um die Zahlung abzuschliessen, benötigt GHL weitere, automatisch abgebuchte Teilzahlungen über die Karte, mit der bereits die Anzahlung geleistet wurde. Die Teilbeträge und Zahlungstermine werden dem Reisenden während des Buchungsvorgangs klar mitgeteilt. Der Reisevermittler sendet dem Reisenden Erinnerungs-E-Mails vor jedem Teilzahlungstermin. Die Reise muss spätestens 56 Tage vor Beginn vollständig bezahlt sein.
Wichtige Informationen zu automatischen Teilzahlungen
Wenn der Reisende die Anzahlung per Debit- oder Kreditkarte bezahlt, stimmt er zu, dass die verbleibenden Teilzahlungen automatisch am jeweiligen Fälligkeitsdatum von derselben Karte abgebucht werden.
Es liegt daher in der Verantwortung des Reisenden, sicherzustellen, dass eine gültige Karte mit ausreichender Deckung für die Zahlungen genutzt wird. Die Zustimmung zur automatischen Abbuchung erfolgt, sobald der Reisende während des Buchungsvorgangs das Bestätigungsfeld anklickt und damit unsere Buchungsbedingungen inkl. der Zahlungsbedingungen akzeptiert. Ohne eine solche Zustimmung kann die Buchung nicht abgeschlossen werden.
Bei Teilzahlung per Banküberweisung
Um die Zahlung abzuschliessen, benötigt GHL weitere Teilzahlungen. Die Teilbeträge und -daten werden dem Reisenden während des Buchungsvorgangs klar mitgeteilt. Der Reisevermittler sendet dem Reisenden Erinnerungs-E-Mails vor jedem Teilzahlungstermin. Die Reise muss spätestens 56 Tage vor Beginn vollständig bezahlt sein.
Änderungen und zusätzliche Zahlungen
Zahlungsmethode ändern: Wenn der Reisende die Zahlungsmethode zu einem beliebigen Zeitpunkt ändern möchte, muss er den Reisevermittler vor dem nächsten Abbuchungsdatum kontaktieren, damit die Änderung vorgenommen werden kann.
Zahlungsdatum anpassen: Wenn der Reisende ein geplantes Zahlungsdatum anpassen möchte, muss er den Reisevermittler kontaktieren. Zahlungsdaten können nur innerhalb von 7 Tagen des ursprünglichen Datums angepasst werden.
Erhöhung des Reisewerts: Wenn sich nach der Buchung der Wert der Reise erhöht (z. B. durch Hinzufügen von Extras), werden die zusätzlichen Kosten auf die verbleibenden Teilzahlungen aufgeteilt. Erfolgt dies innerhalb von 56 Tagen vor Reisebeginn, werden die zusätzlichen Kosten automatisch von der gespeicherten Karte abgebucht.
Zusätzliche Zahlungen: Der Reisende kann jederzeit zusätzliche Zahlungen per Kredit- oder Debitkarte in "Mein Eurocamp" oder per Banküberweisung leisten. In diesem Fall wird der Betrag der nächsten Rate entsprechend angepasst.
Vollständige Zahlung: Der Reisende kann die Reise jederzeit per Kredit- oder Debitkarte in "Mein Eurocamp" oder per Banküberweisung vollständig bezahlen.
Was passiert bei fehlgeschlagenen Zahlungen?
Wenn GHL eine Teilzahlung nicht bearbeiten kann, wird der fällige Betrag zur nächsten Teilzahlung hinzugefügt. Wenn Teilzahlungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht bearbeitet werden konnten, wird der Reisevermittler den Reisenden kontaktieren, um zu verlangen, dass alle ausstehenden Zahlungen auf einem anderen Weg beglichen werden.
Die Nichtleistung dieser Zahlungen bedeutet, dass die Buchung als vom Reisenden storniert behandelt wird. In diesem Fall werden Stornierungsgebühren fällig, die in Abschnitt 8 (je nach Anwendbarkeit) festgelegt sind.
7. Buchbare Stellplätze
Auf den meisten unserer Campingplätze können wir je nach Verfügbarkeit einen vorab buchbaren Stellplatzservice anbieten. Für diesen Service wird eine Gebühr erhoben, die je nach Datum und/oder Campingplatz und/oder Art des gewünschten Services variiert. Wir bieten diesen gebührenpflichtigen Stellplatzbuchungsservice für nebeneinander liegende Stellplätze (beide Buchungen sind gebührenpflichtig), bestimmte Stellplätze oder bestimmte Bereiche auf den Campingplätzen an. Formlose Sonderwünsche für bevorzugte Stellplätze können wir nicht mehr berücksichtigen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität oder besonderem Betreuungsbedarf müssen uns zum Zeitpunkt der Buchung darüber informieren. GHL bemüht sich nach Kräften, solche Wünsche zu berücksichtigen, kann dies aber nicht garantieren, es sei denn, es wurde vor Antritt der Reise ausdrücklich bestätigt.
8. Rücktritt des Reisenden/Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wofür aber Stornokosten als Schadensersatz vereinbart werden. Der Rücktritt ist gegenüber GHL (Greenbank Holidays Limited, c/o DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH, Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg, Deutschland; E-Mail: info@eurocamp.ch) oder dem Reisevermittler (s.o. Ziffer 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), der die Rücktrittserklärung für GHL entgegennimmt, schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt gilt folgende pauschale Entschädigung als vereinbart, wobei es jeweils auf das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei GHL bzw. dem für GHL handelnden Reisevermittler ankommt.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass GHL im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von GHL in der Pauschale ausgewiesenen Beträge. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist GHL bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, nach individuellen Alternativen zu suchen.
Die Umbuchung einer Reise ist grundsätzlich gegen eine Änderungsgebühr in Höhe von 30 Euro möglich. Bei einer Umbuchung gilt der neue Reisepreis zum Zeitpunkt der Umbuchung. Ab 8 Wochen vor Anreise wird eine Verkürzung der Reise oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt als Stornierung oder Teilstornierung behandelt. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende an den Reisevermittler wenden, der die Gespräche mit dem Reisenden im Namen von GHL führen wird.
8.1 Stornogebühren für Buchungen mit Abreise 2025 sowie für Buchungen mit Abreise 2026, die vor dem 28.10.2025 getätigt wurden
a) Vom Datum der Reisebestätigung bis einen Tag danach: kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern d) und e).
b) Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: Verlust der Anzahlung
c) Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
d) Bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
e) Am Tag der Anreise: 100% des Reisepreises
8.2 Stornogebühren für Buchungen mit Abreise 2026, die nach dem 28.10.2025 getätigt wurden
a) Vom Datum der Reisebestätigung bis einen Tag danach: kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern d) und e).
b) Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: Verlust der Anzahlung
c) Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
d) Bis 5 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
e) 0-4 Tage vor Anreise: 100% des Reisepreises
8.3 Stornogebühren in der Saison 2027
a) Vom Datum der Reisebestätigung bis einen Tag danach: kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern d) und e).
b) Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: Verlust der Anzahlung
c) Bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
d) Bis 5 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
e) 0-4 Tage vor Anreise: 100% des Reisepreises
9. Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von GHL, Übernahme und Rückgabe der Unterkunft, Kaution
Campingplatzbenutzer sind angehalten, die ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung des jeweiligen Campingplatzes zu beachten. GHL kann den Vertrag fristlos vorzeitig kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung am Campingplatz nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat. Bei einer fristlosen Kündigung behält GHL den Anspruch auf den gesamten Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die GHL aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der von anderen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
a) Übernahme der Unterkunft
Der Reisende ist zur sorgfältigen Behandlung des Mietobjektes verpflichtet. Bei Verlassen der Unterkunft ist diese gegen Sturm zu sichern (Fenster, Türen und Sonnenschirme schliessen).
Das Laden von Elektro- und Hybridautos über die Steckdosen in den Unterkünften ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal autorisiert, die Verbindung in der Unterkunft zu unterbrechen.
b) Rückgabe der Unterkunft / Kaution
Der Reisende verpflichtet sich, die gebuchte Unterkunft so sauber und ordentlich zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde. Wenn die Unterkunft bei der Anreise nicht vollständig gereinigt sein sollte, gibt der Reisende unverzüglich dem Team vor Ort Bescheid. Am Ende Ihres Aufenthaltes erfolgt eine Abnahme der Unterkunft.
Einige Campingplätze sind von dem unten beschriebenen Ablauf ausgenommen, da sie ihre eigenen Regelungen haben und ggf. vorab die Hinterlegung einer Kaution erfordern. Auf Ihren Reiseunterlagen ist vermerkt, wenn der Reisende einen dieser Campingplätze gebucht hat, und das Team vor Ort wird beim Einchecken die Anforderungen mit diesem besprechen.
Grundsätzliche Aufgaben vor dem Check-out auf allen Campingplätzen und in allen Unterkunftstypen:
Die Unterkunft muss bis 10:00 Uhr vormittags geräumt werden. Der Reisende muss die Unterkunft in ordentlichem Zustand hinterlassen und vor der Abreise...
...alle Mülleimer leeren, den Kühlschrank ausräumen und alle Lebensmittel aus der Unterkunft entfernen.
...das Geschirr abwaschen und einräumen (falls vorhanden, den Geschirrspüler leeren).
...den Grill reinigen (sofern vorhanden).
...die Betten abziehen und geliehene Bettwäsche in einen Kopfkissenbezug gestopft zusammen mit den Handtüchern neben die Eingangstür legen.
...alle persönlichen Gegenstände entfernen.
In den folgenden Fällen kümmert sich das Team vor Ort um die, über die oben genannten Punkte hinausgehende Endreinigung:
Alle Mobilheime ausserhalb Frankreichs
In Frankreich: alle Premium Exclusive und Ultimate Mobilheime
Wenn der Reisende vorab einen Endreinigungsservice gebucht hat.
Endreinigung:
Wenn der Reisende eine der folgenden Unterkünfte gebucht hat, sind zusätzlich zu den oben genannten Punkten weitere Aufgaben zu erfüllen:
Alle Classic, Comfort und Premium (einschl. XL oder Azure) Mobilheime in Frankreich
Zelte auf allen Campingplätzen in allen Ländern
Alle Unterkunftstypen auf Camping Llevado (CB054)
Die Endreinigung umfasst:
Küche: Kochfeld, Spüle, Arbeitsflächen, Schränke, Regale, Schubladen, Kühl- und Gefrierschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine und Backofen abwischen und reinigen.
Bad: Toilette, Waschbecken, Armaturen, Duschwanne und die Schränke reinigen; Regale abwischen.
In jedem Zimmer: Die Böden fegen und wischen, Regale, Möbel und Sofa abwischen.
Aussenbereich: Die Terrasse fegen und die Möbel abwischen.
Kaution:
Vor Anreise erhält der Reisende eine E-Mail mit einem Link zum Online-Check-in. Der Reisende ist angehalten, diesen Vorgang vor den Ferien abzuschliessen, um bei der Anreise auf dem Platz schneller einchecken zu können.
Die Kreditkarte des Reisenden wird für eine etwaige Kaution hinterlegt, es werden jedoch keine Gelder eingezogen oder einbehalten. Beim Validierungsprozess wird einmalig der Betrag von 1 € auf der Kreditkarte geblockt. Es werden zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Beträge eingezogen. Am Ende des Aufenthalts wird die Kreditkarte nur dann mit einer Strafgebühr belastet, wenn der Reisende die Aufgaben aus der Vereinbarung zur Rückgabe der Unterkunft nicht erledigt hat. Die Kaution beträgt maximal 150 €.
Wenn der Reisende keine Kreditkarte für den Authentifizierungsprozess hat, empfiehlt GHL, 150 € in bar für die Kaution bereitzuhalten. Einige Campingplätze können kein Bargeld annehmen und werden den Reisenden stattdessen bitten, eine Erklärung für die Kaution zu unterschreiben.
Für einige unserer Unterkünfte/Campingplätze gelten andere Bedingungen und die Kaution ist hier vor Ort bei Anreise zu hinterlegen. Wenn der Reisende hiervon betroffen ist, wird dieser auf den Reiseunterlagen darüber informiert.
Schäden an der Unterkunft und Mobiliar:
Im Falle einer Beschädigung von Unterkunft oder Mobiliar kann GHL die Kreditkarte mit bis zu 1.000 € belasten, um die entstandenen Schäden zu kompensieren.
10. Leistungsänderungen
GHL behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären. Ausserdem kann GHL nach Vertragsabschluss Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vornehmen, die notwendig werden und die von GHL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungs- und Schadensersatzrechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. GHL hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. GHL wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte GHL wesentliche Reiseleistungen auf eine Weise ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist, und sich hieraus ein Reisemangel ergeben, so gelten die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen in Ziffer 11. und 12. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11. Gewährleistung
Schadensersatzansprüche
Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende Folgendes zu beachten: Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich dem vor Ort anwesenden, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten oder beim Vermittler der Reise, der DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH unter der Telefonnummer 052-5880037 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH nimmt die Anzeige im Namen der GHL entgegen und leitet diese an die zuständige Stelle weiter. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet GHL innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von GHL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber GHL anzuzeigen (Greenbank Holidays Limited, c/o DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH, Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg, Deutschland, E-Mail: info@eurocamp.ch, Tel.: 052-5880037 oder online unter www.eurocamp.ch/beschwerde). Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Zahlungen für Fremdleistungen (Mietwagen, Fähre etc.) bleiben davon unberührt.
12. Haftung
GHL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von GHL-Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit GHL für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen GHL gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet GHL bei Sachschäden bis 4'000 CHF. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Für den Verlust von Gegenständen, die von den Reisenden auf den Campingplatz mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Freizeit- und/oder Sportaktivitäten, die von GHL auf dem Campingplatz angeboten werden, geschieht auf eigenes Risiko der Reisenden. Die Spielleiter oder Sportlehrer von GHL sind qualifizierte Fachkräfte. Fallen sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig aus, hat der Reisende keine Ersatzansprüche.
Verantwortung des Reisenden für persönliche Gegenstände
GHL setzt alles daran, dem Reisenden einen sicheren und komfortablen Aufenthalt zu bieten. Allerdings sind alle Reisenden für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Das Campingplatz-Personal kann nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Wertsachen oder Bargeld, die in der Unterkunft oder auf dem Gelände aufbewahrt werden, haftbar gemacht werden. Wir empfehlen dem Reisenden, dieselben Vorsichtsmassnahmen zu treffen wie zu Hause, z. B. Türen und Fenster beim Verlassen der Unterkunft abzuschliessen. Vor Ihrer Abreise ist zu überprüfen, dass keine persönlichen Gegenstände zurückgelassen wurden.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von GHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GHL beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GHL oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GHL beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.4. Schweben zwischen dem Reisenden und GHL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder GHL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften
Für alle Reisenden ist für die gesamte Reisezeit ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Jedes Kind braucht ein eigenes, gültiges Ausweisdokument.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch GHL bedingt sind.
15. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Ansprüche Reisender dürfen nicht abgetreten werden, auch nicht an Ehegatten; die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche wird ausgeschlossen. Der Reisende hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungsbestätigung, der Rechnung und der Reiseunterlagen zu überprüfen. Unterlassung berührt Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche dem Grunde nach nicht, kann sich aber anspruchsmindernd auswirken. Erwerben Reisende Flugkarten ohne Pauschalreise, sind sie verpflichtet, sich selbst innerhalb von 48 Stunden vor Rückflug diese bestätigen zu lassen.
Einwilligungserklärung des Reisenden für postalische Werbemaßnahmen:
Sie erklären sich einverstanden, dass Ihre angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der schriftlichen Werbung über Produkte und Angebote von der Greenbank Holidays Limited verwendet werden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber uns als Reiseveranstalter (Greenbank Holidays Limited, c/o DUR Dein-Urlaub-Reisevermittlung GmbH, Poßmoorweg 2, 22301 Hamburg) widerrufen.
Sollten Sie noch Fragen haben – ein Anruf bei unserem Reisevermittler genügt: 052-5880037
Hinweis: Weiterführende Links zu externen Inhalten wurden nach bestem Wissen ausgewählt. Für die Inhalte fremder Webseiten übernehmen wir keine Haftung und distanzieren uns von möglichen rechtswidrigen Inhalten.
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