Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Spielregeln 2011
Damit Sie genau wissen, was Inhalt Ihres Vertrages wird, nehmen Sie sich bitte
etwas Zeit, und lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen.
I. EIGENE LEISTUNGEN
1. Leistungsangebot und Leistungsinhalt
2. Anmeldung und Abschluss des Vertrags
3. Buchungs- und Reservationsunterlagen
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Rücktritt des Reisenden/Umbuchung
6. Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von Eurocamp
7. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
8. Leistungsänderungen
9. Gewährleistung
10. Mitwirkungspflichten
11. Haftung
12. Verjährung
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften
II. SONSTIGE LEISTUNGEN
14. Annulierungskostenversicherung/Familienpaket
15. Vermittelte Leistungen
16. Allgemeines
1. Leistungsangebot und Leistungsinhalt
Wir, die Eurocamp Travel AG, Seestrasse 42, 8802 Kilchberg-Zürich, HR-B 71213 (im Folgenden: Eurocamp), bieten Ihnen als Vertragspartner und Reisendem (im Folgenden: Reisender) die Unterkunft in Zelten, Caravans oder Chalets auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas und den USA. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den für den Buchungszeitraum jeweils gültigen Katalogen und Preislisten. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Eurocamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet. Eurocamp nimmt nur Buchungen für mindestens 3 aufeinander folgende Übernachtungen an. Einige Unterkünfte können nur wochenweise mit festen Anreisetagen gebucht werden. Ausserdem nimmt Eurocamp Buchungen von Gruppen (mehr als 4 Erw.) und Sportvereinen grundsätzlich nur auf Anfrage (allerdings nicht für Juli/August) an. Eine Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind. Ein Zelt darf mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden, mit Ausnahme der 5-Personen-Zelte, die mit maximal 5 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden können. Die Caravantypen mit zwei Schlafzimmern dürfen grundsätzlich nur mit max. 7 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden. Die Caravantypen mit drei Schlafzimmern dürfen grundsätzlich nur mit maximal 8 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden. Einige Vertragscampingplätze, die im Katalog ausgewiesen sind, erlauben prinzipiell nur 6 Personen pro Stellplatz, sodass auf diesen Plätzen auch ein Caravan nur mit maximal 6 Personen belegt werden darf. Die 5-Bett-Chalets dürfen grundsätzlich nur mit maximal 5 Personen belegt werden (max. 4 Erw.), alle weiteren Chalets mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.).
2. Anmeldung und Abschluss des Vertrags
Die Buchungsanmeldung ist das Angebot des Reisenden an Eurocamp zum Vertragsabschluss. Die Anmel-dung kann schriftlich, mündlich, per Fax oder elektronisch vorgenommen werden. Wenn Eurocamp dann dem Reisenden eine Reservationsbestätigung oder Rechnung zuschickt (schriftlich oder elektronisch), kommt der Vertrag bei ihrem Eintreffen zustande. Der Reisende ist Vertragspartner für eigene Buchungen und dritte Personen betreffend, sofern er nicht als Stellvertreter Dritter auftritt, was bei Familienfremden anzunehmen ist. Mit diesen kommt ein eigener Vertrag zustande, wenn der Buchungsanmelder aber die Zahlungspflicht für alle Reisenden übernimmt, haftet er solidarisch für die gesamte Zahlungsverpflichtung.
3. Buchungs- und Reservationsunterlagen
Mit der Reservationsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über:
a) Buchungsnummer
b) Datum der Buchung bei Eurocamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) gebuchte Extras
g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Unterkunft
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche im Katalog von Eurocamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms sowie seiner gültigen Preisliste. Mit der Reservationsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende die Aufforderung, innert 2 Wochen eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten. Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrags nicht fristgemäss bezahlt, ist Eurocamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden als Schadensersatz mit den Stornierungskosten, wie sie in Ziffer 5 der Bedingungen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in jedem Fall 40 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft fällig und zahlbar. Bucht der Reisende die Reise später als 40 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach der Buchung fällig. Der Buchende kann die Unter-kunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei Eurocamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Eingang der Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt zugesandt.
5. Rücktritt des Reisenden/Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wofür aber Stornokosten als Schadensersatz vereinbart werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Eurocamp. Bei Rücktritt gilt folgende pauschale Entschädigung als vereinbart:
a) vom Datum der Reisebestätigung bis 7 Tage danach: kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage und weniger vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern c) bis e), abhängig davon, an welchem Tag der Rücktritt gegenüber Eurocamp erklärt wird.
b) bis 8 Wochen vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) bis 4 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
e) ab 3 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Eurocamp im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Schäden entstanden sind als die von Eurocamp in der Pauschale ausgewiesenen Beträge. Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Eurocamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende direkt an Eurocamp wenden.
6. Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von Eurocamp
Campingplatzbenutzer sind angehalten, die ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung des jeweiligen Campingplatzes zu beachten. Eurocamp kann den Vertrag fristlos vorzeitig beenden, wenn der Reisende trotz Mahnung am Campingplatz nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Camping-anlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Mahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat. Bei einer fristlosen Kündigung wird angerechnet, was aus einer anderweitigen zumutbaren Vermietung des Mietobjekts erspart werden konnte.
7. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Eurocamp als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Eurocamp für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Leistungsänderungen
Eurocamp behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Ausserdem kann Eurocamp nach Vertragsabschluss Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vornehmen, die notwendig werden und die von Eurocamp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungs- und Schadensersatzrechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eurocamp hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. Eurocamp wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte Eurocamp wesentliche Reiseleistungen auf eine Weise ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist, und sich hieraus ein Reisemangel ergeben, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und die Haftungsregelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 9 und 11 dieser AGB).
9. Gewährleistung
Für eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende Folgendes zu beachten: Der Reisende hat auf-tretende Mängel unverzüglich dem vor Ort anwesenden, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten oder der Eurocamp Zentrale unter der Telefonnummer +41 (0)52 – 560 70 00 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Eurocamp innert einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Eurocamp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innert eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Eurocamp Travel AG, Seestrasse 42, 8802 Kilchberg-Zürich, anzuzeigen. Versicherungsprämien und Zahlungen für Fremdleistungen (Hotels, Fähre usw.) bleiben davon unberührt. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
10. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen entsprechenden Schaden nach Möglichkeit zu mindern. Deshalb hat der Kunde Beanstandungen sofort an das vor Ort anwesende Personal des Reiseveranstalters oder an uns zu richten. Zu Beweiszwecken empfehlen wir schriftliche Reklamationen bei Beanstandungen uns gegenüber. Nicht unverzüglich angemeldete Beanstandungen rechtfertigen keine Minderungs- oder Schadenersatzansprüche. Dasselbe gilt, wenn Sie uns ohne triftigen Grund verwehren, eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit zu schaffen.
11. Haftung
Eurocamp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig von Eurocamp Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit Eurocamp für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Alle gegen Eurocamp gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Für den Verlust von Gegenständen, die von den Kunden auf den Campingplatz mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Freizeit- und/oder Sportaktivitäten, die von Eurocamp auf dem Campingplatz angeboten werden, geschieht auf eigenes Risiko. Die Spielleiter oder Sportlehrer von Eurocamp sind qualifizierte Fachkräfte. Fallen sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig aus, hat der Kunde keine Ersatzansprüche.
12. Verjährung
Jeder Anspruch aus dem Reisevertrag muss spätestens innert eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Eurocamp angemeldet werden. Eine Verlängerung dieser Frist tritt nur ein, wenn der Reisende ohne Verschuldung nachweislich verhindert war, diese Monatsfrist einzuhalten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise verjähren nach sechs Monaten. Verjährungsbeginn ist der Tag der Beendigung der Reise. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverlet-zung oder Tötung von Reisenden. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften
Eurocamp informiert den Reisenden über sonstige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.
14. Annulierungskostenversicherung/Familienpaket
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Annulierungskostenversicherung mit der Buchung abzuschliessen. Sie können für Europa auch ein Familienpaket abschliessen, das neben einer Annulierungskostenversicherung auch Versicherungsschutz für Autopannen, Verlust, Krankheit, Notfälle oder Inventarbeschädigungen bietet (siehe dazu die Beschreibung im Katalog). Wir schliessen die Annulierungskostenversicherung oder das Familienpaket gern für Sie bei der ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft, 8304 Wallisellen, ab. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) können sie unter www.eurocamp.ch einsehen und erhalten sie zusammen mit der Reservationsbestätigung/Rechnung. In den Reisepreisen ist die Annulierungskostenversicherung bzw. das Familienpaket nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4% des Reisepreises für die Annulierungskostenversicherung bzw. 4% des Reisepreises zzgl. CHF 59.-- für das Familienpaket und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei Eurocamp zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ihnen direkt bei der Versicherung geltend zu machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Annulierungskostenversicherung bzw. das Familienpaket bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.
15. Vermittelte Leistungen
Eurocamp bietet dem Reisenden ausserdem an, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und dergleichen zu vermitteln. Eurocamp wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deutlich darauf hinweisen, falls Eurocamp solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Für über Eurocamp gebuchte Fähren und Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels, Die Bestätigung für die von Eurocamp vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Eurocamp behält sich allerdings vor, Reservationen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen. Die von Eurocamp vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die unter Ziffer I.4. genannten Zahlungsbedingungen (gilt nicht für Hotels). Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.
