Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Spielregeln 2010
1. Leistungsangebot
2. Leistungsinhalt
3. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
4. Buchungs- und Reservierungsunterlagen
5. Preise
6. Anzahlung sowie Restzahlung
7. Leistungsänderungen
8. Änderungen/Umbuchungen
9. Ersatzteilnehmer
10. Rücktritt des Kunden
11. Annullierungsversicherung
12. Vermittelte Leistungen
13. Rücktrittsrecht des Veranstalters
14. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
15. Haftung
16. Gewährleistung
17. Mitwirkungspflichten
18. Verjährung
19. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften
20. Allgemeines
1. Leistungsangebot
Wir sind eine Tochterfirma der Greenbank Holidays Ltd. und vermieten Unterkunft in Zelten und Caravans auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Wir nehmen für Eurocamp grundsätzlich nur Reservierungen entgegen, wenn mindestens drei aufeinanderfolgende Übernachtungen gebucht werden. Besonderen Wünschen, wie beispielsweise nach einem bestimmten Platz auf einem Campingplatz, wollen wir nach Möglichkeit entsprechen, übernehmen jedoch keine Garantie hierfür. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Kunden. Extraleistungen wie Fähre, Mietwagen, Hotels oder dergleichen können durch uns vermittelt werden.
3. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Mit der Buchungsanmeldung bieten Sie Eurocamp den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Buchende ist Vertragspartner auch für Buchungen durch ihn, die dritte Personen betreffen. Der Unterkunftsvertrag wird mit der Reservierungs-bestätigung/Rechnung verbindlich. Diese schicken wir Ihnen unverzüglich nach der Anmeldung zu.
4. Buchungs- und Reservierungsunterlagen
Mit unserer Reservierungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie Angaben über
a) Buchungsnummer
b) Datum Ihrer Buchung in unserem Computer
c) Reiseziel/Campingplatz
d) Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) gebuchte Extraleistungen
g)Preise für Eurocamp Zusatzleistungen sowie die Fremdleistungen (Hotels, Fähre etc.)
h) vom Buchenden angemeldete Reisende je Zelt oder je Caravan
i) Höhe der Versicherung.
Einwendungen gegen die Angaben in der Reservierungsbestätigung/Rechnung sind unverzüglich vorzunehmen. Für offensichtliche Schreib- sowie Rechenfehler besteht Einverständnis, dass diese entsprechend den Angaben im Katalog berichtigt werden. Ein Zelt oder ein Caravan darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind.
Ein Zelt darf mit maximal 6 Personen (max. 4 Erwachsene) belegt werden, mit Ausnahme der 5-Personen-Zelte, die mit maximal 5 Personen (max. 4 Erwachsene) belegt werden können. Die "2 Schlafzimmer Caravans" dürfen grundsätzlich nur mit maximal 7 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden. Die 2 Schlafzimmer Classic Kategorie darf max. mit 6 Personen (max. 4 Erwachsenen) belegt werden.
Die Caravantypen der Gruppe "3 Schlafzimmer Caravans" dürfen grundsätzlich nur mit maximal 8 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden. Einige Vertragscampingplätze erlauben prinzipiell nur 6 Personen pro Stellplatz, so dass auf diesen Plätzen auch ein Caravan nur mit maximal 6 Personen (max. 4 Erwachsene) belegt werden darf. Die 5-Bett Chalets dürfen grundsätzlich nur mit maximal 5 Personen belegt werden (max. 4 Erw.), alle weiteren Chalets mit maximal 6 Personen.Buchungen von Gruppen, Sportvereinen u. ä. können wir leider grundsätzlich nicht annehmen.
Wir behalten uns vor, Reservierungen für Hotelzimmer sowie andere Fremdleistungen getrennt zu bestätigen. Für den Versand der Reiseunterlagen ins Ausland verrechnen wir eine Gebühr von 20.- CHF.
6. Anzahlung sowie Restzahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung haben Sie innerhalb von zwei Wochen nach deren Zugang eine Anzahlung von 10% des ausgewiesenen Gesamtreisepreises nach Ziffer 4 e bis g zu zahlen.
Zuzüglich zur Anzahlung auf den Reisepreis ist die volle Versicherungsprämie zu entrichten. Werden vorerwähnte Beträge nicht fristgemäss bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Stornierungskosten, wie sie in Ziffer 10 sowie Ziffer 12 unserer Bedingungen beschrieben sind, zu belasten.
Die Restzahlung ist in jedem Fall vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig. Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen.
Aus organisatorischen Gründen in Ihrem Interesse müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage unterwegs sein können.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihrer Restzahlung zugesandt. Bei späterer Ankunft im Zelt oder Caravan oder früherer Abfahrt als insgesamt reserviert findet keine Rückzahlung für die nicht genutzte Unterkunft statt.
7. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Treten solche Leistungsänderungen während der Mietdauer ein, hat der Kunde ein Recht auf Minderung oder bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages ein sofortiges Rücktrittsrecht mit dem Recht auf eventuellen Schadensersatz, sofern die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eurocamp hat das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz anzubieten.
8. Änderungen/Umbuchungen
Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht allerdings frei, vom Reisevertrag zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Eurocamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollten sich die Reisenden direkt an Eurocamp wenden.
9. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Erstkunde und die Ersatzteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
10. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Eurocamp. Aus Gründen des Nachweises halten wir die schriftliche Form der Rücktrittserklärung für notwendig. Bei Rücktritt kann Eurocamp eine pauschale Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
a) vom Datum der Reisebestätigung bis sieben Tage danach kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage (und weniger) vor Reisebeginn gebucht wurden.
b) bis acht Wochen vor Mietbeginn 10% des Reisepreises
c) bis vier Wochen vor Mietbeginn 50% des Reisepreises
d) bis vier Tage vor Mietbeginn 75% des Reisepreises
e) ab drei Tage vor Mietbeginn 90% des Reisepreises
Die Prämie für die Annullierungsversicherung sowie für eventuell andere Versicherungen wird bei Annullierung nicht erstattet.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von Eurocamp in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
11. Annullierungsversicherung
Eine Annullierungsversicherung ist zur Durchführung des Vertrages unumgänglich und wird aus betrieblichen Vereinfachungsgründen von uns abgeschlossen und gesondert im Preis ausgewiesen. Kurzfristige Buchungen müssen zusammen mit unserem Familienpaket versichert werden. Unsere Versicherung ist die
ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft
Hertistrasse 2
8304 Walisellen
Telefon: 044 283 31 11
Telefax: 044-283 33 83
Die allgemeinen Bedingungen für diese obligatorische Basisversicherung erhalten Sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung. Im Versicherungsfall ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Ersatzansprüche direkt bei der Versicherung geltend zu machen.
12. Vermittelte Leistungen
Eurocamp bietet dem Reisenden ausserdem an, Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und dergleichen zu vermitteln. Eurocamp wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deutlich darauf hinweisen, falls Eurocamp solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Fürüber Eurocamp gebuchte Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels. Die Bestätigung für die von Eurocamp vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Eurocamp behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen. Die von Eurocamp vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Für die nicht vertragsgerechte Erbrinngung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.
13. Rücktrittsrecht des Veranstalters
Der Veranstalter kann vom Vertrag fristlos zurücktreten, wenn Sie trotz Mahnung die Durchführung der Ferienreise nachhaltig stören oder sich so sehr vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Bei einer fristlosen Kündigung wird angerechnet, was aus einer anderweitigen zumutbaren Vermietung des Mietobjekts erspart werden konnte.
14. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
15. Haftung
Wir haften nach Massgabe der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vermittlung der beschriebenen Plätze. Als Vermittler haften wir nicht für irgendwelche Leistungsstörungen Dritter. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Mitarbeitern des Reiseveranstalters verursacht wurde.
Für deliktische Haftung besteht keine Haftungsbeschränkung. Für den Verlust von Gegenständen, die von den Kunden auf den Campingplatz mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme an Freizeit- und/oder Sportaktivitäten, die vom Veranstalter auf dem Campingplatz angeboten werden, geschieht auf eigenes Risiko. Die Spielleiter oder Sportlehrer des Veranstalters sind qualifizierte Fachkräfte. Fallen sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig aus, hat der Kunde keine Ersatzansprüche. Der Veranstalter wird alles unternehmen, um Ausfälle kurzfristig zu ersetzen. Alle Campingbenutzer sind gehalten, die ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung des Campingplatzes zu beachten.
16. Gewährleistung
Erfüllt Eurocamp seine Leistungen nicht vertragsgemäss, können Sie vor Ort Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Eurocamp ist zur Stellung einer gleichwertigen Ersatzleistung berechtigt. Sie können dies nur verweigern, wenn diese Ersatzleistung erkennbar unzumutbar ist, insbesondere wenn der Gesamtzuschnitt Ihrer gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Sie haben das Recht, bei einer Leistungsstörung eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb deren eine Ersatzleistung zu stellen ist. Wird innerhalb der gesetzten Frist keine Abhilfe geschaffen, haben Sie das Recht zur Kündigung des Vertrages. Sie schulden dann nur den anteiligen Betrag der unbeeinträchtigt gebliebenen Reise. Versicherungsprämien und Zahlungen für Fremdleistungen (Hotels, Fähre etc.) bleiben davon unberührt.
17. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen entsprechenden Schaden nach Möglichkeit zu mindern. Deshalb hat der Kunde Beanstandungen sofort an das vor Ort anwesende Personal des Reiseveranstalters oder an uns zu richten. Zu Beweiszwecken empfehlen wir schriftliche Reklamationen bei Beanstandungen uns gegenüber. Nicht unverzüglich angemeldete Beanstandungen rechtfertigen keine Minderungs- oder Schadenersatz-ansprüche. Dasselbe gilt, wenn Sie uns ohne triftigen Grund verwehren, eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit zu schaffen.
18. Verjährung
Jeder Anspruch aus dem Reisevertrag muss spätestens innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Eurocamp angemeldet werden. Eine Verlängerung dieser Frist tritt nur ein, wenn Sie ohne Verschuldung nachweislich verhindert waren, diese Monatsfrist einzuhalten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise verjähren nach sechs Monaten. Verjährungsbeginn ist der Tag der Beendigung der Reise. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung von Reisenden. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
19. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften
Wir werden Sie über sonstige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.
